DJK Morscheid e.V.
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Jugendordnung

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Jugendordnung

Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen des §11 der Vereinssatzung der DJK Morscheid e.V.

 

§1 Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahren bilden die Vereinsjugend. Sie führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen dieser Jugendordnung und der Vereinssatzung.

 

§2 Aufgaben

Die Aufgaben der Jugendorganisation sind:

  1. a) Förderung des Sports als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit (vgl. KJHG § 11(3)
  2. b) Pflege der sportlichen Betätigung zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
  3. c) Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Vereins
  4. d) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
  5. e) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellschaftsformen
  6. f) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
  7. g) Organisation jugendgemäßer außerordentlicher ‚Aktivitäten und Veranstaltungen (z.B. Jugendfeten, Ausflüge, Freizeiten)
  8. h) Pflege der internationalen Verständigung

 

§3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • Die Jugendvollversammlung
  • Der Jugendvorstand

 

§4 Jugendvollversammlung

  • Einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung der DJK Morscheid e.V., beruft der Jugendausschuss die Jugendvollversammlung ein.
  • Der Jugendvollversammlung gehören alle jugendlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie die Jugendleiter und Jugendtrainer an.

 

  • Der Jugendvorstand lädt mindestens 14 Tage vorher zu der Jugendversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt durch Veröffentlichung in dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Morbach, die "Morbacher Rundschau" sowie der Homepage der DJK Morscheid.

 

  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die am Tag der Wahl das siebente Lebensjahr vollendet haben. Ebenfalls stimmberechtigt sind alle Jugendübungsleiter, Jugendtrainer sowie der Vereinsjugendleiter und sein Stellvertreter.

 

  • Wählbar sind alle Mitglieder des Vereins, die am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern nicht für einzelne Ämter abweichende Bestimmungen in dieser Ordnung festgelegt werden.

 

  • Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
  1. Beratung und Abstimmung über den Bericht des Jugendvorstands

 

  1. Entlastung der Mitglieder des Jugendvorstands

 

  1. Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Jugendleiters und des Stellvertreters an die Mitgliederversammlung der DJK Morscheid e.V.

 

  1. Wahl der übrigen Mitglieder des Jugendvorstands

 

  1. Festlegung von Schwerpunkten der Jugendarbeit

 

  1. Diskussion und Beschlussfassung über vorliegende Anträge

 

 

  • Die Jugendvollversammlung ist, unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß und fristgemäß eingeladen wurde. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt. Die Mitglieder der Jugendversammlung haben je eine nicht übertragbare Stimme.

 

§5 Jugendvorstand

(1) Der Jugendvorstand besteht aus

  1. a) dem Vereinsjugendleiter
  2. b) dem stellvertretenden Vereinsjugendleiter
  3. c) der Jugendsprecherin/dem Jugendsprecher
  4. d) bis zu vier weiteren Beisitzern

(2) Die Jugendsprecher und die Beisitzer dürfen bei Ihrer Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(3) Aufgaben des Jugendvorstandes sind:

  1. a) Die Umsetzung der Beschlüsse der Jugendversammlung
  2. b) Die Vertretung der Jugend im Gesamtvorstand der DJK Morscheid e.V.

(4) Der Vereinsjugendleiter leitet die Sitzungen des Jugendvorstandes und lädt dazu mit einer Frist von 14 Tagen ein. Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber viermal jährlich statt. Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendvorstands zur Beratung weitere Personen eingeladen werden.

(5) Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt.

 

§6 Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein

Der Vereinsjugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im Vereinsvorstand. Eine Vertretung des Jugendleiters durch seinen Stellvertreter ist zulässig.

 

§7 Jugendfinanzen

(1) Die Vereinsjugend wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten Mitteln. Gleiches gilt für die Einnahmen der Vereinsjugend aus selbstorganisierten Aktivitäten und Veranstaltungen sowie, unter Berücksichtigung einer evtl. Zweckbindung, für Fördermittel und Spenden.

(2) Die Jugendfinanzen sind Teil des Vereinsvermögens, der Jugendvorstand ist daher dem Vereinsvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. Er hat diesem jederzeit Einblick in die Jugendfinanzen zu gewähren.

 

§8 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung

Änderungen dieser Jugendordnung werden von der Jugendvollversammlung beschlossen und durch den Vorstand bestätigt.

Soweit dadurch eine Satzungsänderung notwendig ist, ist die geänderte Jugendordnung der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

 

§9 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Terminänderung ! Einladung zur Jugendvollversammlung der DJK Morscheid

Hiermit möchte ich alle Kinder und Jugendliche, sowie alle Jugendtrainer der DJK Morscheid ganz herzlich zur Jugendvollversammlung eingeladen.

Da dies die erste Jugendvollversammlung mit Verabschiedung der Jugendordnung ist, hier noch kurz ein paar Informationen.

Die Jugendvollversammlung ist vergleichbar mit der Jahreshauptversammlung, nur für die Kinder und Jugendlichen im Verein.

  • Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tag der Versammlung das 7. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Jugendtrainer des Vereins.
  • Wählbar ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ausnahme: die Wahl zum Jugendleiter/-in, hierfür muss man, wie in der Vereinssatzung vorgeschrieben, 18 Jahre alt sein.
  • Bei der Jugendvollversammlung wählt die Jugend ihren Kandidaten / ihre Kandidatin für das Amt des/der Jugendleiters/-in sowie den Jugendvorstand.
  • An der Versammlung dürfen keine Eltern teilnehmen, es sei denn, sie sind Jugendtrainer/-in oder Jugendleiter/-in.

Das Ziel der Jugendvollversammlung ist es, in Verbindung mit der Jugendordnung, der Jugend eine größere Bedeutung und Stimme im Verein zu geben, denn ohne Jugend hat der Verein keine Zukunft.

Ich würde mich freuen, wenn ihr im Jugendvorstand mitarbeiten würdet. Ihr habt Fragen zur Jugendordnung oder allgemein zur Jugendarbeit? Meldet euch einfach bei mir:

Christian Anton (Tel.: 01737126422)

Tagesordnung Jugendvollversammlung - neuer Termin

19.03.2023 18:00 im Sportlerheim der DJK Morscheid

  1. Begrüßung
  2. Erläuterung Jugendordnung und Diskussion
  3. Beschlussfassung Jugendordnung
  4. Wahl des Jugendvorstandes
  5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Mitteilungen
  6. Verschiedenes
  7. Schlussworte

Anträge können bis zum 25.02.2023 schriftlich bei mir eingereicht werden.

Euer Jugendleiter

Christian Anton

 

Aktuelles

Hallenturnier in Sohren

Kurz vorm Jahreswechsel nahmen unsere D- und C-Juniorinnen in Sohren an einem Hallenturnier teil. So konnte die D-Jugend das Turnier gewinnen, die C-Juniorinnen traten mit zwei Mannschaften an und belegten die Plätze 2 und 3.

AH-Wandertag

Am vergangen Samstag hatte unsere AH ihr erstes „Spiel“ für 2023 in Form eines Wandertages. Etwas mehr als 20 Mann machten sich vom Sportplatz auf den Weg über den Hunsrückgrill auf der Humos nach Rapperath zum Restaurant Rohr, wo wir dann zusammen gegessen haben und den Abend ausklingen gelassen ließen.

 

 

 

E-Juniorinnen

Am Samstag haben wir zum Start ins neue Fußballjahr mit Spielerinnen, Eltern, Geschwistern und Trainern einen tollen Tag im Sportlerheim verbracht.

Die geplante Wanderung konnte leider an diesem Tag wegen des schlechten Wetters nicht durchgeführt werden, dafür gab es stattdessen Gesellschaftsspiele und gemütliches Beisammensein mit gemeinsamen Abendessen.

Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön für das Gelingen des tollen Tages.

Jetzt kann die Rückrunde kommen. Das Trainerteam hofft für die Rückrunde weiterhin auf die sehr gute Trainingsbeteiligung und Begeisterung von Spielerinnen und Eltern.
Viel Spaß und Erfolg für die kommenden Wochen!

 

 

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Oliver Wetzorke

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